Landesversammlung der JEF Bayern am 25.06.2023 – Resolution 1

Einheitliche Methodologie und Standards für Entwicklungs- und humanitäre Hilfe sowie europäische Regelung für Mindestbeitrag und Effizienzkoordination

Die Welt steht vor zahlreichen Herausforderungen, die zu humanitären Krisen und Notlagen führen. Konflikte, Naturkatastrophen, Epidemien und andere komplexe Probleme bedrohen das Leben und das Wohlergehen von Millionen von Menschen weltweit. In einer Zeit, in der die Globalisierung immer weiter voranschreitet und die Vernetzung der Länder zunimmt, sind wir mehr denn je mit den Auswirkungen dieser Krisen konfrontiert. Angesichts dieser Realität ist humanitäre Hilfe von entscheidender Bedeutung, um das Leiden zu lindern und den Schutz und das Wohlergehen der Betroffenen zu gewährleisten.

Bei unseren Untersuchungen haben wir festgestellt, dass sowohl in der Europäischen Union (EU) als auch in den Mitgliedstaaten (MS) erhebliche Unterschiede in den Strukturen und Vorgehensweisen bei der Datenerhebung und Geldbereitstellung bestehen. Dies führt zu Schwierigkeiten bei der Vergleichbarkeit und Bewertung der Leistungen von Entwicklungshilfe und Humanitärer Hilfe.

Basierend auf dieser Beobachtung möchten wir folgende Vorschläge unterbreiten:

  1. Wir schlagen vor, dass die Europäische Kommission eine einheitliche Methodologie und Standards für die Durchführung von Entwicklungs- und humanitärer Hilfe entwickelt. Dadurch wird gewährleistet, dass die MS nach einheitlichen Kriterien Daten erheben und vergleichbare Informationen zur Verfügung stellen.
  2. Es sollte eine europäische Regelung eingeführt werden, die einen Mindestbeitrag für humanitäre Hilfe festlegt und diesen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) der Mitgliedsstaaten bemisst. Durch eine solche Regelung wird sichergestellt, dass alle MS angemessen zur humanitären Hilfe beitragen und eine gerechte Verteilung der finanziellen Ressourcen gewährleistet wird.
  3. Sobald Daten zur Effizienz der humanitären Hilfe auf MS-Ebene und EU-Ebene verfügbar sind, schlagen wir vor, die föderalen Strukturen entsprechend anzupassen, um eine sinnvolle Koordination und Kohärenz dieser Leistungen sicherzustellen. Dies ermöglicht eine effektive Zusammenarbeit und einen effizienten Einsatz der Mittel.

Darüber hinaus empfehlen wir, dass die Europäische Union ein gemeinsames Konzept für die Entwicklungshilfe und den Wiederaufbau der Ukraine nach dem Ende des aktuellen Kriegs erarbeitet. Dieses Konzept sollte darauf abzielen, Ressourcen zu bündeln und eine effiziente Verwendung der finanziellen Mittel und Ressourcen sicherzustellen. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf den Wiederaufbau der ukrainischen Industrie und Infrastruktur sowie des Bildungswesens gelegt werden. Ziel dieses Wiederaufbaus ist es, eine nachhaltige Transformation der Industrie zu erreichen, um die Ukraine von fossilen Brennstoffimporten unabhängig zu machen und erneuerbare Energien zu fördern.

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