Wie werde ich Mitglied?

Gemäß § 5, Abs. 4 unserer Satzung erwirbst Du beim Beitritt in die JEF Bayern gleichzeitig auch die Mitgliedschaft in der Europa-Union Bayern e. V., die sozusagen unsere „Erwachsenen-Organisation“ ist. Sobald Du das 35. Lebensjahr vollendest, endet deine Mitgliedschaft in der JEF Bayern aber Du bleibst Mitglied in der Europa-Union Bayern e. V. und kannst Dich dort weiterhin für ein föderales Europa engagieren.

Der Mitgliedschaftsbeitrag in der JEF Bayern beträgt 26,50 EUR im Jahr (und schließt den Mitgliedschaftsbeitrag für die Europa-Union Bayern ein).

Um die europäische Idee zu unterstützen, kannst du dich einfach hier online registrieren:

Wofür tritt die JEF Bayern ein?

Die JEF Bayern ist unabhängig, überparteilich und überkonfessionell. Wir haben Mitglieder aus allen pro-europäischen Parteien, aber die meisten unserer Mitglieder sind parteilos. Wir treten für die Vereinigung der Völker Europas auf föderativer, freiheitlicher, rechtsstaatlicher und demokratischer Grundlage ein. Unsere konkreten Vorstellungen für ein solches föderales Europa findest du im Politischen Programm der JEF Deutschland:

Ansprechpartner

Yannick Stiller

Landesgeschäftsführer

Welche Rechte und Pflichten haben Mitglieder?

Mitglieder der JEF Bayern haben das Recht an der Willensbildung des Landesverbandes und der Kreisverbände mitzuwirken. Dies umfasst vor allem die Teilnahme an Diskussionen und Abstimmungen über Anträge sowie an Wahlen von Vorstandsmitgliedern und Delegierten für übergeordnete Gliederungen wie die JEF Deutschland.

Mitglieder haben die Pflicht, die Grundsätze und Ziele der JEF Bayern zu vertreten und zu fördern.

Wie kann ich aus einem anderen Landesverband nach Bayern wechseln?

Wenn Du zuvor in einem anderen Landesverband der JEF Deutschland Mitglied warst und nun nach Bayern gezogen bist, kannst Du ganz einfach Deinen Landesverband wechseln ohne neu Mitglied werden zu müssen. Kontaktiere dazu bitte zuerst deinen ehemaligen Landesverband, welcher den Transfer nach Bayern einleiten wird.

Wie kann ich meine Mitgliedschaft beenden?

Wenn Du deine Mitgliedschaft beenden möchtest musst Du gemäß § 7, Abs. 2 unserer Satzung deinen Austritt schriftlich gegenüber dem*der Landesgeschäftsführer*in erklären. Am einfachsten ist es, wenn Du eine formlose Email an geschaeftsstelle@jef-bayern.de schickst. Die Erklärung muss bis zum 30. November eines Jahres erfolgen und wird zum Jahresende wirksam.